Ein Energiemakler vermittelt Strom- und Gasverträge zwischen Kund*innen und Energielieferanten. Dafür prüft er die bestehenden Vertrags- und Verbrauchsdaten, holt passende Angebote ein und begleitet den Wechsel. Seine Provision zahlt üblicherweise der Energielieferant. Für Kund*innen ist die Vermittlung daher in der Regel kostenlos.*

Was macht ein Energiemakler?

Ausgangspunkt ist meist die aktuelle Jahresabrechnung. Aus ihr lassen sich Verbrauch, Zählpunkt und die Daten des laufenden Vertrags ablesen. Auf dieser Basis stellt der Energiemakler die verfügbaren Tarife gegenüber, nach Preis, Laufzeit und weiteren Konditionen.

Entscheiden sich Kund*innen für ein Angebot, übernimmt er den Vertragsabschluss und koordiniert die Umstellung zum neuen Lieferanten. Was danach folgt, hängt vom Leistungsumfang ab: Manche Makler prüfen vor Ablauf der Bindefrist erneut, andere nicht.

Energiemakler, Energieberater oder Vergleichsportal?

KriteriumEnergiemaklerEnergieberaterVergleichsportal
LeistungVergleicht und vermittelt Strom- und GasverträgeAnalysiert technische Einsparpotenziale, etwa bei Heizung, Dämmung oder EnergieeffizienzZeigt verfügbare Standardtarife zum Selbstvergleich
VergütungÜblicherweise durch den EnergielieferantenMeist durch die Kund*innen nach AufwandIn der Regel durch Vermittlungsentgelte der Lieferanten
AnbieterwechselBegleitet Vertragsabschluss und UmstellungNicht Bestandteil der BeratungWird von den Kund*innen selbst durchgeführt
Laufende BetreuungJe nach Anbieter inklusive erneuter Prüfung vor Ablauf der BindefristÜblicherweise nicht enthaltenIn der Regel nicht vorgesehen
Geeignet fürGewerbekund*innen, mehrere Zählpunkte, individuelle Angebote oder laufende BetreuungTechnische oder bauliche OptimierungenHaushalte mit einem Zählpunkt und Standardverbrauch

Beides lässt sich kombinieren: Der Energieberater setzt beim Verbrauch an, der Energiemakler beim Vertrag.

Der rechtliche Rahmen

In Österreich ist die Vermittlung von Energieverträgen ein freies Gewerbe. Nötig ist eine Gewerbeberechtigung, ein Befähigungsnachweis dagegen nicht.

Die Gewerbeanmeldung sagt damit nichts über die fachliche Qualität eines Anbieters aus. Vor einer Zusammenarbeit lohnt der Blick auf Firmenbuchnummer, Gewerbeberechtigung und Geschäftsadresse.

Wie wird ein Energiemakler bezahlt?

Meist zahlt der Energielieferant eine einmalige Provision, fällig nach dem Vertragsabschluss. Je nach Modell kommen Folgeprovisionen dazu.

Nicht jeder Energiemakler arbeitet mit allen Lieferanten zusammen. Nachvollziehbar sein sollte deshalb, welche Anbieter in den Vergleich einbezogen werden und worauf sich eine Empfehlung stützt. Manchmal lautet das Ergebnis einer seriösen Beratung auch: Der bestehende Vertrag bleibt vorerst die bessere Wahl.

Wann ist ein Energiemakler sinnvoll?

Für einen einzelnen Haushaltszählpunkt mit Standardverbrauch reicht oft schon der kostenlose Tarifkalkulator der E-Control. Dort lassen sich verfügbare Tarife selbst vergleichen und direkt abschließen.

Ein Energiemakler lohnt sich eher, wenn:

  • mehrere Zählpunkte verwaltet werden,
  • ein höherer Gewerbeverbrauch besteht,
  • individuelle Angebote erforderlich sind,
  • Vertragsfristen laufend überwacht werden sollen oder
  • Zeit und interner Aufwand reduziert werden sollen.

Die WKÖ beziffert das mögliche Einsparpotenzial durch einen Anbieterwechsel für Gewerbe und Handwerk mit bis zu 20 Prozent, abhängig von Branche und Verbrauch (Aussendung vom 14.07.2026). Bis zu 20 Prozent heißt allerdings nicht 20 Prozent. Wie viel am Ende übrig bleibt, hängt vom Verbrauchsprofil, vom bestehenden Vertrag und von der aktuellen Marktsituation ab.

Woran erkennt man einen seriösen Anbieter?

  • Firmenbuchnummer und Gewerbeberechtigung sind überprüfbar.
  • Im Impressum ist eine ladungsfähige Geschäftsadresse angegeben.
  • Die Vergütung und mögliche Provisionen werden transparent erklärt.
  • Es ist ersichtlich, welche Lieferanten in den Vergleich einbezogen werden.
  • Kund*innen werden nicht zu einem sofortigen Abschluss gedrängt.
  • Berechnungen basieren auf den tatsächlichen Verbrauchs- und Vertragsdaten.
  • Preise, Rabatte, Laufzeiten und Bindefristen werden nachvollziehbar dargestellt.

* Abhängig vom jeweiligen Anbieter und der vertraglichen Vereinbarung.