Sichtbar niedrigere Betriebskosten. Dein Mandat wird stärker.
Als Hausverwaltung steht ihr bei jeder Betriebskostenabrechnung im Fokus, auch für Posten, die ihr nicht selbst verursacht. Ein niedrigerer Allgemeinstrom- und Heizkostenanteil ist für alle Eigentümer*innen sichtbar und stärkt euer Mandat direkt. Die Provision, die dabei für euch entsteht, ist der zweite Effekt.
Deine Situation
Das kennst du aus dem Alltag
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Allgemeinstrom und Heizkosten stehen auf jeder Betriebskostenabrechnung. Steigen sie, wird das in der nächsten Eigentümerversammlung zuerst bei euch hinterfragt.
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Für Vertragsvergleiche im laufenden Betrieb fehlt neben Verwaltung, Abrechnung und Instandhaltung schlicht die Zeit.
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Andere Hausverwaltungen werben zunehmend mit sinkenden Betriebskosten. Das Argument betrifft euer Mandat direkt, wenn ihr es nicht selbst liefert.
Beispiel
Was das für eine Wohnhausanlage mit Allgemeinstrom-Anschluss bedeutet
Ein Allgemeinstromvertrag für Stiegenhaus, Lift und Tiefgarage läuft wie ein Gewerbevertrag, mit entsprechendem Sparpotenzial: vergleichbare Objekte sparen im Schnitt Ø € 652 pro Jahr. Das senkt die Betriebskosten sichtbar für alle Eigentümer*innen, ohne dass sich an eurer Verwaltung etwas ändert. Was das für eure Anlagen konkret bedeutet, rechnen wir im Erstgespräch durch.
Portfoliorechner
95 % Privat · 5 % Gewerbe
Portfoliowert über 5 Jahre
€ 67.940
Jahr 01
€ 22.650
Provision beim Abschluss
Folgejahr
€ 11.320
p. a., bei automatischem Neuvergleich
Kund*innen
€ 42.070
Ersparnis pro Jahr, gesamt
Berechnungsbasis
Ø € 165 pro Gewerbekunde (Jahr 1) · Ø € 83 pro Privathaushalt (Jahr 1) · Ø 52 % Abschlussquote · Folgejahre: die Hälfte
Werte basieren auf den historischen Durchschnittswerten unserer Partner und können daher von der derzeitigen Marktlage abweichen. Stand August 2026.
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Berufsrecht
Warum das eure Sorgfaltspflicht stärkt, nicht ersetzt
Als Verwalter*in trefft ihr laufend Entscheidungen im Interesse der Eigentümergemeinschaft. Dazu zählt auch die Prüfung laufender Verträge wie Allgemeinstrom und Heizung. Ein Wechsel zu günstigeren Konditionen liegt im Rahmen dieser Sorgfaltspflicht nach WEG, ersetzt aber keinen Beschluss der Eigentümerversammlung, wo dieser erforderlich ist. EnergyTIP liefert Vergleich und Angebot als Entscheidungsgrundlage. Die Vorlage bei der Versammlung bleibt bei euch.
Rollenverteilung
Deine Kundenbeziehung. Unsere Energiekompetenz
| Du | EnergyTIP |
|---|---|
| Verbrauchsdaten und Allgemeinstromabrechnung bereitstellen | Bedarf klären und den Energievergleich für Strom und Gas rechnen |
| Den Kontakt zu EnergyTIP herstellen | Jahresabrechnung prüfen und in Ø 9 Stunden ein Angebot für die Anlage legen |
| Das Ergebnis bei der Eigentümerversammlung vorstellen | Anbieterwechsel, Kündigung und den gesamten Papierkram übernehmen |
| Ansprechpartner*in für die Eigentümergemeinschaft bleiben | Betreuen, vor Bindefrist-Ende neu vergleichen und dokumentiert für die Abrechnung liefern |
Zum Weiterlesen
Hintergrund zum Energiemarkt
Häufige Fragen
Kurz beantwortet.
Müssen wir das der Eigentümerversammlung vorlegen?
Das hängt vom Einzelfall ab. EnergyTIP liefert Vergleich und Angebot als Entscheidungsgrundlage; ob und wie ihr das der Versammlung vorlegt, richtet sich nach eurer üblichen Beschlusspraxis.
Was, wenn der bestehende Vertrag noch läuft?
Wir prüfen die Vertragslaufzeit und legen das neue Angebot rechtzeitig vor Bindefrist-Ende vor, damit kein Vertrag doppelt läuft oder eine Frist verpasst wird.
Wie wirkt sich das auf die Betriebskostenabrechnung aus?
Niedrigere Energiekosten senken direkt den Allgemeinstrom- und Heizkostenanteil in der nächsten Abrechnung — sichtbar für jede Eigentümerin und jeden Eigentümer.
Verdient die Hausverwaltung daran mit?
Ja, laufend über die Vermittlungsprovision. Im Vordergrund steht aber die Kostensenkung für die Eigentümergemeinschaft — die Provision ist der zweite Effekt, nicht der Grund für die Empfehlung.
Dein nächster Schritt.
Wir zeigen dir das Partnerportal, beantworten deine Fragen und rechnen dein Portfolio durch.
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- Fragen klären
- Potenzial rechnen