Mehr Budget für das, wofür ihr da seid.
Jeder Euro, der bei Energiekosten eingespart wird, bleibt für das übrig, wofür eure Gemeinde oder euer Verein eigentlich da ist. Ein kostenloser Energievergleich für Gemeindeamt, Vereinsheim oder Sportanlage zeigt, wo Spielraum steckt. Unterhalb der Schwellenwerte ist eine Direktvergabe möglich, darüber besteht Ausschreibungspflicht.
Deine Situation
Das kennst du aus dem Alltag
-
Energiekosten steigen, während das Budget für Gemeinden und Vereine seit Jahren angespannt ist. Jede Einsparung fehlt sonst an anderer Stelle.
-
Für einen Anbietervergleich fehlt neben ehrenamtlicher oder knapp bemessener Verwaltungsarbeit schlicht die Zeit.
-
Das Vergaberecht wirkt abschreckend: Wer nicht genau weiß, ab wann eine Ausschreibung nötig ist, lässt lieber alles beim Alten.
Beispiel
Was das für ein Vereinsheim oder ein kommunales Objekt bedeutet
Ein Vereinsheim mit haushaltsähnlichem Verbrauch spart im Schnitt Ø € 136 pro Jahr, ein kommunales Objekt mit höherem Verbrauch wie ein Gemeindeamt eher im Bereich von Unternehmen, also Ø € 652. Der Vergleich ist kostenlos und unverbindlich. Was er konkret für eure Objekte bringt, rechnen wir im Erstgespräch durch.
Portfoliorechner
10 % Privat · 90 % Gewerbe
Portfoliowert über 5 Jahre
€ 4.890
Jahr 01
€ 1.630
Provision beim Abschluss
Folgejahr
€ 820
p. a., bei automatischem Neuvergleich
Kund*innen
€ 6.240
Ersparnis pro Jahr, gesamt
Berechnungsbasis
Ø € 165 pro Gewerbekunde (Jahr 1) · Ø € 83 pro Privathaushalt (Jahr 1) · Ø 52 % Abschlussquote · Folgejahre: die Hälfte
Werte basieren auf den historischen Durchschnittswerten unserer Partner und können daher von der derzeitigen Marktlage abweichen. Stand August 2026.
Im Partnerportal nachvollziehbar
Berufsrecht
Was dabei zum Vergaberecht zu beachten ist
Für Gemeinden gilt das Bundesvergabegesetz (BVergG): Unterhalb der jeweils gültigen Schwellenwerte ist eine Direktvergabe ohne förmliches Verfahren möglich, darüber besteht Ausschreibungspflicht. EnergyTIP liefert Vergleich und Angebot als Entscheidungsgrundlage, ersetzt aber kein Vergabeverfahren, wo eines vorgeschrieben ist. Für Vereine ohne öffentliche Auftraggebereigenschaft gilt das BVergG in der Regel nicht; ob eine Ausnahme greift, prüfen wir im Erstgespräch gemeinsam mit euch.
Rollenverteilung
Deine Kundenbeziehung. Unsere Energiekompetenz
| Du | EnergyTIP |
|---|---|
| Verbrauchsdaten für Gemeindeamt, Vereinsheim oder Anlage bereitstellen | Bedarf klären und den Energievergleich für Strom und Gas rechnen |
| Den Kontakt zu EnergyTIP herstellen | Jahresabrechnung prüfen und in Ø 9 Stunden ein Angebot legen |
| Prüfen, ob eine Ausschreibung erforderlich ist | Das Angebot als Entscheidungsgrundlage für Gemeinderat oder Vorstand liefern |
| Ansprechpartner*in für Gemeinderat oder Vorstand bleiben | Anbieterwechsel, Kündigung und den gesamten Papierkram übernehmen |
Zum Weiterlesen
Hintergrund zum Energiemarkt
Häufige Fragen
Kurz beantwortet.
Ab wann brauchen wir eine Ausschreibung?
Das hängt vom geltenden Schwellenwert nach BVergG ab, der sich ändern kann. Unterhalb davon ist eine Direktvergabe möglich, darüber besteht Ausschreibungspflicht. Wir ordnen euer Objekt im Erstgespräch korrekt ein.
Gilt das Vergaberecht auch für unseren Verein?
In der Regel nicht, wenn der Verein kein öffentlicher Auftraggeber ist. Ob eine Ausnahme greift, etwa bei überwiegend öffentlicher Finanzierung, prüfen wir gemeinsam mit euch.
Wie viel Aufwand entsteht für Verwaltung oder Vorstand?
Wenige Minuten. Ihr ladet die Jahresabrechnung hoch. Die ersten vier Seiten genügen. Danach läuft der Vergleich bei EnergyTIP weiter.
Was, wenn der bestehende Vertrag noch läuft?
Wir prüfen die Vertragslaufzeit und legen ein neues Angebot rechtzeitig vor Bindefrist-Ende vor, damit keine Frist verpasst wird.
Dein nächster Schritt.
Wir zeigen dir das Partnerportal, beantworten deine Fragen und rechnen dein Portfolio durch.
Kennenlernen
30 Minuten
- Portal sehen
- Fragen klären
- Potenzial rechnen